Zu den Herstellungskosten eines Gebäude oder einer Außenanlage rechnen
neben den Aufwendungen für die beim Bau anfallenden üblichen Erdarbeiten
auch die Kosten für das Freimachen des Baugeländes von Buschwerk und
Bäumen, soweit dies für die Herstellung des Gebäudes und der
Außenanlagen notwendig ist.